Clemm 2020

Clemm, Christina, AktenEinsicht. Geschichten von Frauen und Gewalt, München 2020.

can. 1394

can. 1394

§ 1. Ein Kleriker, der eine Eheschließung, wenn auch nur in ziviler Form, versucht, zieht sich unbeschadet der Vorschrift der cann. 194 § 1, n. 3 und 694 § 1, n. 2 die Tatstrafe der Suspension zu; wenn er aber trotz Verwarnung nicht zur Einsicht gekommen ist und fortfährt, Ärgernis zu geben, soll er schrittweise mit Entzug von Rechten oder auch mit der Entlassung aus dem Klerikerstand bestraft werden.

§ 2. Ein Ordensangehöriger mit ewigen Gelübden, der nicht Kleriker ist, zieht sich die Tatstrafe des Interdikts zu, wenn er versucht, eine Ehe auch nur in ziviler Form zu schließen, unbeschadet der Vorschrift des can. 694 § 1, n. 2.

Trauma

„Belastendes Ereignis oder eine Situation kürzerer oder längerer Dauer, mit außergewöhnlicher Bedrohung oder katastrophenartigem Ausmaß, die bei fast jedem eine tiefe Verzweiflung hervorrufen würde“ (ICD-10 Version 2019)

Chibnall

Chibnall, John T. / Wolf, Ann / Duckro, Paul N., A National Survey of the Sexual Trauma Experiences of Catholic Nuns, in: Review of Religious Research, 2 (1998), 142-167.