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FORSCHEN –– TAGUNGEN

Interdisziplinäre Fachtagung

Veranstalter
Humboldt-Universität zu Berlin, Georg-August-Universität Göttingen, Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

Tagung „Semper Reformanda“ mit Prof.in Dr. Ute Leimgruber

Im Zuge der fortschreitenden Säkularisierung der Gesellschaft einerseits und der fortschreitenden religiösen Pluralisierung der Gesellschaft andererseits wird eine Neubestimmung des Verhältnisses von Staat und Kirche erforderlich. In der religionspolitischen Ordnung Deutschlands wird ein kooperatives Verhältnis zwischen Staat und Kirchen als im beiderseitigen Interesse liegend gesehen. Der freiheitliche Staat, der die individuellen und kollektiven Glaubensvollzüge der Grundrechtsträger schützt, schreibt einer Religionsgemeinschaft nicht vor, wie sie sich intern zu organisieren hat. Der Genuss von Körperschaftsstatus und weiteren Privilegien wie den Staatsleistungen und den Ausnahmen vom staatlichen Arbeitsrecht ist nicht an eine bestimmte interne Ordnung, insbesondere nicht an eine gewaltenteilige oder demokratische Binnenorganisation geknüpft. Allerdings bildet sich ein Spannungsverhältnis zu der Schutzverpflichtung aus, die dem Staat als Grundrechtsgaranten seinen Bürgern und Bürgerinnen gegenüber zukommt. Kann das geltende Kooperationsmodell mit seiner Privilegierung der Kirchen, das faktisch inner-kirchliche Strukturen, die sexualisierte Gewalt ermöglicht, Täter schützt und Opfern Gerechtigkeit vorenthält, so beibehalten werden? Zugleich stellt sich die Frage, ob mit einem zunehmenden Bewusstsein für Gleichheitsrechte die staatlichen Privilegien angesichts der Diskriminierung von Frauen in der katholischen Kirche noch angemessen erscheinen: Mit staatlichen Mitteln wird eine Ordnung finanziert und strukturell ermöglicht, in der fundamentale Gleichheits- und weitere Grundrechte missachtet werden.

Auf vier Panels soll auf dieser Tagung diskutiert werden, was die anstehende Neubestimmung der Rolle des Staates im Verhältnis zu den Religionsgemeinschaften be-deutet: für die Aufklärung des sog. Missbrauchsskandals, für das kirchliche Arbeitsrecht und für den Körperschaftsstatus.

https://www.katholisch.de/artikel/39856-theologe-essen-katholische-kirchenkrise-brisant-und-dramatisch

Kirchenrechtler Loretan: Papst-Entscheid zu Frauen ist revolutionär – kath.ch